Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
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Leistungsbeschreibung
Die zuständige Stelle ist befugt ihre rechtmäßigen Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem kommunalen Gebiet mit Zwang, d.h. unter Umständen mit Gewalt gegen Personen durchzusetzen.
Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist z.B. bei Verstößen gegen die nächtliche Ruhe, Gefahren durch gefährliche Hunde und sogenannte “wilde Müllkippen“ betroffen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Unterstützende Institutionen
Polizeidienststellen
Was sollte ich noch wissen?
Die festgestellten Verstöße sollten detailliert mitgeteilt werden. Insbesondere sind Informationen zur Örtlichkeit, zur Zeit, zum Datum und eventuellen Zeugen für ein Eingreifen der zuständigen Stelle von Wichtigkeit.
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion