Hundehaltung Anmeldung
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Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hundesteuer
Grundlage für die Hundesteuererhebung ist die städtische Hundesteuersatzung
Steuerpflicht: | Alter 3 Monate |
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Anmeldung: | 8 Tage nach Anschaffung und bei Zuzug |
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Abmeldung: | 8 Tage nach Abschaffung, Tod oder Wegzug des Halters |
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Steuermarke: | Ausgabe bei Anmeldung und Rückgabe bei Abmeldung |
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Steuersätze: |
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Formulare
Eingereichte Anlagen werden an die zuständigen Abteilungen weitergeleitet. Bei Erteilung eines SEPA-Basislastschrift-Mandats ist das Formular im Original zurückzureichen.
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Hundesteuer-Anmeldung (mit SEPA-Basislastschrift-Mandat)
( PDF, 184 kB )
- Das Formular ist am Bildschirm ausfüllbar. -
Hundesteuer-Abmeldung
( PDF, 100 kB )
- Das Formular ist am Bildschirm ausfüllbar. -
Erteilung eines SEPA-Basislastschrift-Mandats
( PDF, 138 kB )
- Das Formular ist am Bildschirm ausfüllbar.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühren
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- Kommunale Satzung
Was sollte ich noch wissen?
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport