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Altersjubiläen

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Zuständig


Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr

Altersjubiläen

Altersjubilare erhalten zum

- 80. Geburtstag einen schriftlichen Glückwunsch
- 90. Geburtstag einen Glückwunsch, Blumen und auf Wunsch Besuch der
  Bürgermeisterin/des Bürgermeisters bzw. der Vertretung.

- In den Ortschaften gratuliert der/die Ortsvorsteher/in zum
  90. Geburtstag und ab  dem 95. Geburtstag auf Wunsch
  gemeinsam mit der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister.
- Zum 100. Geburtstag erhalten die Jubilare – wenn der Besuch der
  Bürgermeisterin/des Bürgermeisters erwünscht ist – einen Präsentkorb.
- Falls kein Besuch erwünscht ist, sendet die Stadt einen Blumengruß.