Führungszeugnis Erteilung einfach
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Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
Zuständig
Öffnungszeiten
Gern bieten wir neben diesen Öffnungszeiten individuelle Terminvereinbarungen an. Termine ermöglichen eine bessere Vorbereitung und ersparen Ihnen unnötige Wartezeiten. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
- Montag
08:30 bis 17:00 Uhr - Dienstag
08:30 bis 17:00 Uhr - Mittwoch
nur nach Terminvereinbarung - Donnerstag
08:30 bis 18:00 Uhr - Freitag
08:30 bis 12:00 Uhr - 1. Samstag im Monat
09:00 bis 12:00 Uhr
Leistungsbeschreibung
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
-
Für behördliche Zwecke:
- Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr: 13,00 Euro
Zahlungshinweise
Bitte halten Sie die zu zahlende Gebühr schon bei der Beantragung bereit.
Alternativ können Sie die Gebühren (ab 10 €) auch per EC Karte (mit Pin Eingabe) begleichen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.