Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Zuständig
Öffnungszeiten
Gern bieten wir neben diesen Öffnungszeiten individuelle Terminvereinbarungen an. Termine ermöglichen eine bessere Vorbereitung und ersparen Ihnen unnötige Wartezeiten. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
- Montag
08:30 bis 17:00 Uhr - Dienstag
08:30 bis 17:00 Uhr - Mittwoch
nur nach Terminvereinbarung - Donnerstag
08:30 bis 18:00 Uhr - Freitag
08:30 bis 12:00 Uhr - 1. Samstag im Monat
09:00 bis 12:00 Uhr
Leistungsbeschreibung
Nach einer Namensänderung bei einer Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Personalausweis benötigt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Informationen zu Gebührenregelungen bezüglich der Aktivierung von Funktionen enthält die Leistung "Personalausweis Ausstellung".
- Gebühr: 30,00 Euro
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland - Gebühr: 13,00 Euro
Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle - Gebühr: 28,80 Euro
Antragsteller ab 24 Jahren - Gebühr: 22,80 Euro
Antragsteller unter 24 Jahren und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche
Zahlungshinweise
Bitte halten Sie die zu zahlende Gebühr schon bei der Beantragung bereit.
Alternativ können Sie die Gebühren (ab 10 €) auch per EC Karte (mit Pin Eingabe) begleichen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport