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Ausschreibungen

Veröffentlichung beabsichtigter Beschränkter Ausschreibungen (ex-ante)

Gemäß § 20 Abs. 4 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) sind Unternehmen ab einem voraussichtlichen Netto-Auftragswert von 25.000 Euro fortlaufend über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen zu informieren. Eine entsprechende Regelung ist in der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) nicht vorgesehen.

Ziel der Regelung ist es, potenziellen Bietern und Bewerbern höhere Transparenz hinsichtlich Beschränkter Ausschreibungen zu verschaffen und dient ausschließlich zu Informationszwecken. Eine Bewerbung auf die folgenden Ausschreibungen ist daher nicht möglich.

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