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Rattenbekämpfung

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Rattenbekämpfung

Nach § 2 Nr. 1 der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen (RattV ND) obliegt die Bekämpfung von Ratten dem Besitzer des betroffenen Grundstückes. Ist der Grundstücksbesitzer nicht gleichzeitig der Eigentümer, so kann der Eigentümer auch verpflichtet werden. Die anfallenden Kosten sind nach § 3 Abs.1 S.1 RattV ND von dem Betroffenen zu tragen.

Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, bekämpft die Stadt Walsrode den Befall auf Kosten des Betroffenen.

 Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter.