Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung: Ausstellung
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Zuständig
Öffnungszeiten
Mit dem Bürgerbüro können Sie ganz einfach online einen Termin vereinbaren.
Rathaus Walsrode
- Montag bis Freitag
09:00 bis 13:00 Uhr
Rathaus Bomlitz
- Montag bis Freitag
09:00 bis 13:00 Uhr
Leistungsbeschreibung
Als Nachweis kann die Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Verfahrensablauf
Die Lebensbescheinigung kann persönlich bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Ist die antragstellende Person etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, kann ein formloser Antrag mit den beigefügten erforderlichen Unterlagen in Kopie gestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag und Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Gebühren
Die Gebühr ist bei persönlichem Erscheinen bei der zuständigen Stelle zu begleichen. Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr für den Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen auf das Konto der Stelle zu überweisen, an die der Antrag gerichtet ist.
- Kostenfrei
Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung - Gebühr: 4,80 Euro
zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt. Bei schriftlicher Beantragung und Zustellung kann die Ausstellung der Bescheinigung einige Tage dauern.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport