Lärmbelästigung durch Nachbarn
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Leistungsbeschreibung
Bäume und Sträucher, Abstände und Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: es gibt viele Anlässe, dass aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird.
Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen, die man erfahren kann. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Justizministerium