Bienenwanderung
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Bienenwanderung
Wer Bienenvölker außerhalb ihres ständigen Aufstellungsortes zur Nutzung von vorübergehenden Trachten (z. B. Raps- oder Heideflächen) aufstellen möchte, bedarf der Genehmigung.
Die Stadt Walsrode ist für die Erteilung der Genehmigung zuständig, wenn Bienenvölker, unabhängig von ihrem ständigen Aufstellungsort, im Gebiet der Stadt Walsrode aufgestellt werden möchten.
Der Antrag ist sechs Wochen vor der beabsichtigten Bienenwanderung in dreifacher Ausfertigung zu stellen. Eine Durchschrift (Wandermeldeschein) erhält der Bienenwanderwart, der seine Zustimmung zu der Bienenwanderung erteilen muss. Die anderen beiden Ausfertigungen sind mit der Zustimmungserklärung des Bienenwanderwarts versehen und unter Beifügung einer amtstierärztlichen Bescheinigung der Stadt Walsrode zu übersenden. Im Regelfall wird dann die Genehmigung erteilt. Sie ist gut sichtbar, in einem durchsichtigen Plastikbeutel geschützt, am Bienenstand anzubringen.
Die Gebühr für die Genehmigung der Wanderung beträgt 15,00 EUR.