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Baugestaltung

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Baugestaltung

Mit der Erhaltung, Erneuerung und Entwicklung der vorhandenen Ortschaften wird das Orts- und Landschaftsbild gestaltet. Dabei ist die Stadt Walsrode bestrebt, die prägenden Elemente der Stadtgestalt und des Ortsbildes zu erhalten. Damit wird auch die Wirkung der Bebauung auf das Landschaftsbild positiv geprägt. Zu beachten sind insbesondere auch die Ziele der Dorferneuerung und des Denkmalschutzes.

Grundelement einer Siedlung ist das einzelne Gebäude, das in erster Linie durch seine Form wirkt. Des Weiteren wird durch die Farbe, das Material, die Struktur von Dach und Wand, sowie deren Öffnungen, die Erscheinung des Gebäudes bestimmt und damit auch die Frage, ob das Gebäude ein Fremdkörper oder Teil einer harmonischen Einheit ist.

Hierzu dienen nicht nur die Festsetzungen, wie z. B. die Bauweise, die Geschossigkeit, die Bindungen für Bepflanzungen in den Bebauungsplänen, sondern auch örtliche Bauvorschriften (ÖBV), die sowohl in Bebauungsplänen und sonstigen Satzungsgebieten nach dem Baugesetzbuch als auch selbständig gelten können.

In den ÖBV können nach § 84 Niedersächsische Bauorndung (NBauO) für bestimmte Teile des Gemeindegebietes besondere Anforderungen unter anderem an die

  • Gestaltung von Gebäuden,
  • Art, Gestaltung oder Einordnung von Werbeanlagen und Warenautomaten,
  • Gestaltung, Art und Höhe von Einfriedungen
  • Gestaltung der nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke
  • Begrünung von baulichen Anlagen vorgeschrieben werden.

Die Stadt Walsrode hat für die Innenstadt eine Gestaltungssatzung sowie in vielen Bebauungsplangebieten und Abgrenzungssatzungen einzelner Ortschaften örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung erlassen.
Die Wirkung, die eine Siedlung beim ersten Erkennen auf den Menschen ausübt, ist oft entscheidend dafür, ob sie Neugier weckt, ob sie ihm gleichgültig bleibt, oder ob er am liebsten einen Bogen um die Siedlung macht.