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Festsetzung von Märkten

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Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr

Festsetzung von Jahr- und Spezialmärkten

Wer einen Jahr- oder Spezialmarkt im Sinne von § 68 der Gewerbeordnung durchführen will, bedarf der Festsetzung (Genehmigung) dieser Veranstaltung.

Ein Jahrmarkt ist grundsätzlich eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art verkaufen (z. B. Flohmärkte). Hingegen ist ein Spezialmarkt eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren verkaufen (z. B. Antiquitätenmärkte).

Der Gebührenrahmen umfasst 76 bis 770 EUR.

Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen Sachbearbeiter.