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Stadtgestaltung

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Zuständig

Lange Str. 22
29664 Walsrode
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Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr

Stadtgestaltung

Stadtgestaltung im Innenstadtbereich für Bauvorhaben und Werbeanlagen auf der Grundlage der örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung und des Denkmalschutzes, sowie in dörflichen Bereichen im Rahmen der Dorferneuerung.

Zielsetzung:
Gestaltung aller baulichen Anlagen, um einen städtebaulichen Zusammenhang zwischen dem historischen und dem historisch weiterentwickelten Bestand zu erzielen und die Bewahrung einer ortsbildprägenden Bausubstanz.

Förmliche Festlegung:
Gestaltungssatzung Innenstadt Walsrode, Örtliche Bauvorschriften in Bebauungsplänen und Ergänzungssatzungen, Satzungen nach dem BauGB