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Landschafts- und Grünordnungspläne

Kontakt

Zuständig

Lange Str. 22
29664 Walsrode
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Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag
    09:00 bis 13:00 Uhr

Leistungsbeschreibung

Landschaftspläne und Grünordnungspläne sind Instrumente des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Gebiete der zuständigen Stelle bzw. für Gebietsteile. Sie werden von den zuständigen Stellen im eigenen Wirkungskreis erstellt. Die Grundlagen der Landschaftspläne sind der vorliegende Landschaftsrahmenplan und der "Leitfaden Landschaftsplan". Er kann beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bezogen werden.

Landschaftspläne sind aufzustellen, Grünordnungspläne können für Teilgebiete der zuständigen Stelle aufgestellt werden. Der Grünordnungsplan wird inhaltlich aus dem übergeordneten Landschaftsplan abgeleitet.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz