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14. Februar 2023

Schöffenwahl

Schöffinnen und Schöffen werden gewählt. Die Wahlen finden alle fünf Jahre statt. Die nächste Wahl für die Amtsperiode 2024 - 2028 wird im Jahr 2023 durchgeführt werden.

Für die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen werden Vorschlagslisten durch den Rat der Stadt Walsrode erstellt. Für die gleichzeitig stattfindenden Wahlen der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen kann die Stadtverwaltung dem Jugendhilfeausschuss des Heidekreises Vorschläge unterbreiten.

Kandidatinnen und Kandidaten für das Schöffenamt und für das Jugendschöffenamt können der Stadtverwaltung vorgeschlagen werden. Werden weniger Personen vorgeschlagen als benötigt, so schlägt die Stadtverwaltung von sich aus geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vor.

Die Aufnahme in die Vorschlagsliste erfolgt bei den Schöffinnen und Schöffen durch Beschluss des Rates der Stadt Walsrode, bei den Jugendschöffinnen und Jugendschöffen durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Heidekreises.

Die Vorschlagslisten werden nach der Aufstellung zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Gegen die aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten kann jedermann innerhalb einer Frist von einer Woche mit der Begründung Einspruch einlegen, dass bestimmte Kandidatinnen oder Kandidaten für das Schöffenamt nicht geeignet sind.

Die Vorschlagslisten und etwaige Einsprüche werden dem örtlichen Amtsgericht übersandt. Dort tritt der Schöffenwahlausschuss zusammen, dem unter anderem sieben Vertrauenspersonen angehören, die von den örtlichen Gemeinden im Amtsgerichtsbezirk - vom Rat der Stadt Walsrode - gewählt wurden. Den Vorsitz hat eine Richterin oder ein Richter beim Amtsgericht. Der Ausschuss entscheidet zunächst über die Einsprüche und wählt anschließend aus den Vorschlagslisten die notwendige Anzahl der Haupt- und Hilfsschöffen.